Bei einer Bankpleite kann ein Großteil des eigenen Vermögens weg sein. In Deutschland gibt es aber oft eine faire Absicherung. Alles Wichtige ist hier zusammengefasst:
Tages- und Festgelder stellen kein Sondervermögen, wie zum Beispiel Aktien und Investmentfonds, der Bank dar. Das heißt: Bei einer Bankpleite ist das Geld erst einmal weg.
Zum Glück kommen Bankpleiten in Deutschland selten vor. Das letzte berühmte Beispiel war die Weserbank im Jahr 2008. Im 2010 folgte die noa bank.
Am 1.7.2009 wurde das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz stark zu Gunsten der Anleger verändert. Demnach bekommen Anleger 100 % (statt bisher 90 %) ihrer Geldanlage, jedoch höchstens 50.000 € (statt bisher 20.000 €), ersetzt.
Ebenfalls neu ist, dass die Auszahlung der Entschädigung spätestens 30 Arbeitstage nach Feststellung des Entschädigungsfalls vollzogen sein muss. Zum 31.12.2010 erhöhte sich die Entschädigungssumme auf 100.000 €.
FCA Bank | 1,05 % |
Consorsbank | 0,6 % |
Zinspilot | 0,5 % |
Audi Bank | 0,1 % |
Die meisten in Deutschland tätigen Banken haben sich freiwillig einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Im Pleitefall sind Sparguthaben in Höhe von mehreren Millionen Euro voll abgesichert.
Die Höhe der Absicherung hängt vom Eigenkapital der Bank ab. Die Sicherungsgrenze liegt bei 30 % des Bankeigenkapitals.
Bei einer kleinen Direktbank können das 4 Millionen Euro, bei den größeren Vertretern über 1 Milliarde Euro pro Kunde sein.
Bei diesen drei Gruppen sind Kundeneinlagen unabhängig von der Größe der Bank zu 100 % abgesichert.
Die Höchstgrenzen der Einlagensicherung bei ausländischen Einlagensicherungsfonds liegen unterschiedlich hoch:
• Groß Britannien: 85.000 £ – beispielsweise Bank of Scotland
• Frankreich: 100.000 € – beispielsweise Cortal Consors
(darüber hinaus gibt es eine weitere freiwillige deutsche Einlagensicherung)
• Niederlande: 100.000 € – beispielsweise Credit Europe.
Nein, die Einlagensicherung sichert die Einlage aber keine noch nicht gutgeschriebenen Zinsen. Wurden die Zinsen bereits gutgeschrieben, zählen sie zur Einlage.
Achtung neu: die Pleite der noa bank hat eine Leserin miterlebt und uns versichert, dass ihr auch die noch nicht gutgeschriebenen Zinsen bis zum Tag der Insolvenzanmeldung von der Einlagensicherungsorganisation erstattet wurden!
Eine Ausnahme macht der Bundesverband deutscher Banken (BdB), der sagt Zinsen könnten ebenfalls erstattet werden, wenn sie marktüblich sind.
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