Diese Frage werden sich wohl einige von uns seit Beginn der Finanzkrise des Öfteren gestellt haben. Viele Banken verweisen beim Thema der Anlagesicherheit auf die Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Banken e. V..
Diesen Sicherungsfonds möchten wir in folgendem Beitrag genauer unter die Lupe nehmen.
Der 1976 ins Leben gerufene Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken dient als Ergänzung der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB).
Diese schützt Einlagen von Privatpersonen, Personengesellschaften sowie kleinen Kapitalgesellschaften bis zu einer Höhe von maximal 100.000 Euro.
Alles was über diesen Betrag hinaus geht, fällt neben einigen Ausnahmen unter den Zuständigkeitsbereich des Einlagensicherungsfonds. Die Sicherungsgrenze hier wird bei 30 % des haftenden Eigenkapitals eines Kreditinstituts angesetzt. Geschützt werden von diesem Fonds neben Geldern auf Girokonten und Sparbüchern auch Termingeld sowie Sparbriefen, die auf den Namen des Kunden lauten.
Da das Eigenkapital einer Bank in Deutschland mindestens 5 Mio. Euro betragen muss, werden also 1,5 Mio. Euro je Anleger oder mehr von dieser freiwilligen Einlagensicherung abgedeckt.
Im Insolvenzfall sind also grundsätzlich 100.000 Euro durch die EdB und zusätzlich mindestens 1,5 Mio. Euro vom Bundesverband deutscher Banken dann gesichert, wenn das insolvente Kreditinstitut Mitglied des Bundesverbands deutscher Banken ist.
Die Höhe der maximalen Absicherung der Banken haben wir in dieser Liste aufgeführt: Einlagensicherung nach Banken.
• gesetzlich: bei jeder deutschen Bank 100.000 Euro
• freiwillig: mindestens 1.500.000 Euro bei Mitgliedesbanken des Bundesverbandes
Hinweis: Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie öffentliche Banken haben eigene Sicherungseinrichtungen.
Derzeit sind dies über 180 Banken – darunter alle namhaften deutschen Kreditinstitute – die durch regelmäßige Zahlungen den Fonds finanzieren.
Doch Achtung: Ein Rechtsanspruch auf Entschädigung wird nicht gewährleistet! Zwar konnten bisher alle Anleger zu 100 % entschädigt werden, doch käme es zum Zusammenbruch mehrerer großer Banken, würde dies sicherlich den Rahmen sprengen.
In Anbetracht der Einlagensicherung lautet die Lösung wie so oft, nicht alles auf eine Karte zu setzen.
Aus diesem Grund empfehlen auch zahlreichen Finanzexperten, sein Geld gut zu streuen. Dies gilt nicht nur für die verschiedenen Finanzprodukte, sondern eben auch für Kreditinstitute – getreu dem Motto: Die Mischung macht’s! (cb)
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Burgstraße 28
10178 Berlin
Telefon: 030.1663-0
Telefax: 030.1663-99
Unter der gleichen Adresse residieren:
• der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e.V.
• die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
• die Gesellschaft für Kreditsicherung mbH
• die MEDUSA Beteiligungsverwaltungs Gesellschaft Nr. 75 mbH
• die Koch, Lauteren GmbH
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