Mietkaution nennt man das Geld, das der Vermieter vom Mieter für die Dauer des Mietverhältnisses als Sicherheit für mögliche Schäden verlangt. Meist in Höhe von zwei bis drei Kaltmieten.
Die Möglichkeit das Geld aktiv für sich arbeiten zu lassen. Eine klassische Mietkaution bindet mehrere Hundert Euro oder mehr. Ist das Geld in bar oder per Sparbuch beim Vermieter hinterlegt, ist es zwar mündelsicher, wenn man die Inflation unberücksichtigt lässt. Es hat aber kaum eine Chance auf Vermehrung.
Mit einem verpfändenden Aktien- oder Fondsdepot dient das Kapital als Sicherheit, kann aber gleichzeitig noch Zusatzrendite erwirtschaften.
Bei einer Kautionskasse schließt man quasi eine Versicherung ab, die das Kautionsfälligkeitsrisiko übernimmt. Man zahlt jährlich eine Prämie. Dafür kann man frei sein Vermögen anlegen oder in die Einrichtung von Wohnung oder Haus stecken.
Weitere Infos: www.kautionskasse.de
...sind Sie sich sicher? Sie werden staunen, wie viele Vermieter sich aufgeschlossen zeigen. Denn im Schadensfall kann er auf eine höhere Kaution zurück greifen.
Besonders bei langen Mietzeiten rentiert sich für beide Parteien die alternative Anlage, da auf einem Sparbuch die Inflation den Geldwert auffrisst.
Kein Problem. Das Mietkautionskonto lässt ich mitnehmen.
Das ist richtig. Aber wo gibt es die schon? Bei der Ehe? Beim Sparbuch, ja. Garantiert hat das eingezahlte Geld bei Auflösung des Sparbuchs, und zwar unabhängig von der Laufzeit, weniger Kaufkraft als bei der Einzahlung, weil die Inflation höher ist als die Verzinsung der (allermeisten) Sparbücher.
Es handelt sich bei der MietkautionPlus um keine hoch spekulative Anlage, sondern um ganz seriöse Instrumente des Finanzmarkts, die z.B. auch Rentenversicherungsunternehmen nutzen.
Die Mietkaution kann der Vermieter einer Wohnung, eines Hauses oder einer gewerblich zu nutzenden Fläche erheben, um sich gegen Schäden abzusichern. Üblicherweise sind dabei zwei bis drei Monatsmieten aufzubringen.
Die für die Kaution aufgebrachte Summe sollte in der Regel auf ein gesondertes, verzinstes Konto eingezahlt werden. Besondere Sicherheit erhält der Mieter dann, wenn er beispielsweise ein verpfändetes Sparkonto als Mietkaution hinterlegen kann. Nicht alle Vermieter akzeptieren allerdings eine solche Lösung.
Kommt es zu Schäden an der Wohnung und ist der Mieter für diese nicht mehr haftbar zu machen, beispielsweise weil er unbekannt verzogen ist, kann der Vermieter aus der Mietkaution heraus die ihm entstandenen Schäden ersetzen lassen.
Bei der Zahlung der Mietkaution darf sich der Mieter nach deutscher Rechtslage eine Ratenzahlung von drei Monaten einräumen lassen. Der Vermieter kann nicht auf eine sofortige Kautionszahlung bestehen. Sollte eine solche Vertragsklausel bestehen, ist sie nicht wirksam.
Bei Nichtzahlung der Mietkaution kann der Vermieter von Wohnraum nicht fristlos kündigen. Bei gewerblich vermieteten Räumen ist eine fristlose Kündigung hingegen von Gerichten akzeptiert worden.
Die Mietkaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses sofort an den Mieter zurückerstattet.
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