Zum 1. Januar 2007 wurde der Sparerfreibetrag wieder einmal zusammengestrichen. Mehr noch: Der Freibetrag wurde quasi halbiert! Eine Ledige (bzw. ein Lediger) können nur noch 801 € (Sparerfreibetrag + Werbungskosten) an Zinseinnahmen für sich behalten. Ehepaare 1602 €. Jeden weiteren Zinseuro muss man kraft Gesetzes mit dem Staat teilen.
Ledige können nach jetziger Gesetzeslage bei einem Zinssatz von 3 % nur noch 26.700 € steuerfrei anlegen. Letztes Jahr waren es noch 47.367 €.
Bei jedem Zinseuro, der nicht durch den gekürzten Sparerfreibetrag gesichert ist, fällt die Kapitalertragssteuer an. Diese Steuer wird von der Bank gleich ans Finanzamt überwiesen. Sie bekommen nur die durch die Abgabe geschmälerten Zinsen ausgezahlt. Die übrig gebliebenen Zinsen sind wiederum Einnahmen im Sinne des Einkommensteuerrecht und müssen nochmals versteuert werden.
Wer seine Geldanlage umschichtet, kann Steuern sparen! Ein Wechsel in dividendenstarke Aktien, in Renten- oder Aktienfonds ist besonders interessant, da die ausgeschütteten Dividenden nur zur Hälfte besteuert werden.
Nein. Alle bisherigen Freistellungsaufträge für den Sparerfreibetrag werden von den Banken automatisch um 43,63 % herabgesetzt. Auch das wurde vom Staat geregelt. Wenn Sie Ihren Freibetrag auf mehre Banken verteilt haben, überprüfen Sie, ob er noch optimal ausgenutzt wird.
Der Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an die Bank anfallende Zinsen vom Zinsabschlag freizustellen. Andernfalls würde die Bank 30 % von den Zinsen ans Finanzamt überweisen. Bis zu 750 € Zinseinnahmen (Eheleute 1.500 €) können Sie so vom Zinsabschlag freistellen. Diese Summe können Sie auf verschiedene Banken aufteilen.
Freistellungsaufträge werden üblicherweise per Auftragsformular und Unterschrift erteilt. Das Formular dazu erhalten Sie von Ihrer Bank. Online-Banken bieten es vielfach zum Download an. Seit diesem Jahr ist es bei einigen Banken möglich den Freistellungsauftrag online mittels der PIN/TAN-Authentifizierung abzugeben.
Zinseinnahmen sind steuerrechtlich Einkünfte aus Kapitalvermögen. Wenn die Freistellungssumme ausgereizt ist, überweist die Bank von den weiteren Zinsen 30 % ans Finanzamt.
Darüber stellt sie am Anfang jedes Jahres eine Bescheinigung (Jahresbescheinigung über Kapitalerträge) aus. Diese fügen Sie Ihrer Einkommensteuererklärung bei. Beim Finanzamt findet die Endabrechung statt.