Der Begriff Abgeltungssteuer kommt von "abgelten" (durch Zahlung erledigt sein). Diese neue Steuer wird zum 1. Januar 2009 eingeführt.
Tagesgeldkonten gehören zu den Gewinnern, da hier die Steuerlast auf Zinserträge nur noch in Höhe der Abgeltungssteuer anfällt.
Banken und Investmenthäuser werden pauschal 25 Prozent von den erwirtschafteten Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinne zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt überweisen.
Steuerfrei bleiben Erträge bis 801 Euro (1602 für Ehepaare) durch den Sparerpauschbetrag (früher Sparfreibetrag und Werbungskosten).
Anleger, die einen persönlichen Einkommenssteuersatz unter 25 Prozent haben, werden weiterhin nach den alten Regeln besteuert.
Bestandsschutz gibt es für Veräußerungsgewinne, wenn sie mit Aktien, Fonds und anderen Wertpapieren erzielt werden, die bis 31. Dezember 2008 gekauft worden sind. Werden diese mindestens zwölf Monate gehalten (Spekulationsfrist), fällt beim Verkauf nicht die Abgeltungssteuer an.
Fifo-Prinzip: steuerlicher Tipp.
Für Zertifikate gilt dieser Bestandsschutz jedoch nicht.
Die Finanzbranche wird, sobald das Steuergesetz komplett fertig ist, mit variantenreichen Lösungsvorschlägen auf uns Geldanleger zu kommen. Kenner der Branche rechnen mit großen Umschichtungen von Geldanlagen.
Bei den anstehenden Anlageentscheidungen sollten wir trotz aller Steuersparerei nicht die Rendite nach Steuer aus den Augen verlieren. Was hilft ein Finanzprodukt ohne Abgeltungssteuer, wenn es unflexibel und renditeschwach ist?
Die Devise heisst: Angebote genau prüfen, jetzt ist noch keine Handlungsnot.