von Heike Theil
Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz regelt seit 1998 den gesetzlichen Entschädigungsanspruch von Kunden in Deutschland. Die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung wurde erst im Juli 2009 von 20.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben. Noch ein Mal wird der Betrag zum 31. Dezember 2010 auf 100.000 Euro erhöht.
Tipp: Geld sicher und stets verfügbar anlegen: Tagesgeld (Übersicht)
Das Geld von Bankkunden ist in Deutschland durch ein zweistufiges Modell geschützt.
Hinweis: In Deutschland sind gestützt auf EU-Regelungen Banken tätig, die keine Einlagensicherung in Deutschland haben. Ihre Einlagensicherung richtet sich nach den Bestimmmungen im Heimatland. Prominentes Beispiel ist die Bank of Scotland.
Bei Volks- und Raiffeisenbanken ist das Geld der Kunden sicher. Dafür sorgt die Sicherungseinrichtung des BVR (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken). Es ist das erste und älteste Banken-Sicherungssystem im deutschen Kreditgewerbe.
Sie hat von Beginn an (Anfang der 30er Jahre des vergangenen Jahrhunderts als Folge der damaligen Weltwirtschafts- und Bankenkrise) stets sichergestellt, dass alle einbezogenen Banken ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen konnten.
Unruhen in Berlin in der Zeit der Weltwirtschaftskrise 1929, bald wurde der BVR gegründet.
Es sind die genosschaftlichen Banken. Sie bezeichnen sich je nach Region als Volksbank, Raiffeisenbank, Geno-Bank, Raiba, VR-Bank. Die Markenfarben sind blau-orange.
Zur genossenschaftlichen Bankengruppe gehören weiterhin die Sparda-Banken, die PSD-Banken, die Kirchen-Banken und weitere Sonderinstitute wie die Deutsche Apotheker- und Ärztebank.
Die Sicherungseinrichtung sichert die Einlagen von Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und Vereinen bei jeder einzelnen Volksbank und Raiffeisenbank.
Es werden Guthaben auf Girokonten, Sparbücher, Festgeld- und Tagesgeldkonten sowie auf den Namen des Kunden ausgestellte Sparbriefe abgesichert.
Auf die Leistungen eines freiwilligen Einlagensicherungsfonds gibt es für den Kunden keinen unmittelbaren Rechtsanspruch.
Im Krisenfall ist bei einer allumfassenden Bankenkrise eine ausreichende Leistung nicht garantiert. Dies trifft auf alle freiwilligen Einlagensicherungssysteme zu. Nur die gesetzliche Sicherung (die ersten 50.000 €) sind garantiert!
Doch noch nie hat in der 150jährigen Geschichte der Volksbanken und Raiffeisenbanken ein Kunde sein Geld durch die Insolvenz einer Genossenschaftsbank verloren.
Tatsächlich ist es so, dass Gold zur Absicherung bei Krisen eingesetzt wird. Der Umfang ist allerdings relativ gering. Doch informieren schadet nicht. Hier geht es weiter zum Thema Edelmetalle.
• Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz: www.gesetze-im-internet.de/eaeg/index.html
• Wie verhalten sich Anlagen bei einer Währungsreform?
• Banking Software im Vergleich
• Bilder zum Comdirect Online Banking