Fragen und Antworten zum Tagesgeld

 

Tagesgeld-Fibel: Leser fragen, die Reaktion antwortet!

Leserfragen
hier finden Sie Antworten auf Tagesgeld-Fragen

Die Tagesgeld-Fibel wird ein „Nachschlagewerk“ für Sie, liebe Leser. Helfen Sie beim Aufbau mit, indem Sie uns Ihre Fragen schicken (⇒ Kontaktinfo im Impressum) und wir sie hier zum Nutzen aller Leser beantworten.

Leser fragen – Redaktion antwortet

Genauso ist die Idee der Tagesgeld-Fibel entstanden. Vereinzelt haben uns aktive Leser angeschrieben und bisher haben wir individuell geantwortet. Mit der Tagesgeld-Fibel haben Sie die Antwort jedoch gleich und kommen eventuell schon über Google oder einen Link auf diese Seite.



Bisherige Fragen

  1. Was passiert mit meinen Zinsen, wenn ich vor Zinsgutschrift das Geld abziehe?
  2. Steuerfreibetrag für Ehepaare ohne Gemeinschaftskonto möglich?



1. Was passiert mit meinen Zinsen, wenn ich vor Zinsgutschrift das Geld abziehe?


Leser: Ich lege Tagesgeld bei einer Bank mit quartalsmäßiger Zinszahlung an. Ich erhalte ja dann die Zinsen nach drei Monaten gutgeschrieben. Wie ist es nun, wenn ich schon vor Ablauf der drei Monate mein Geld haben möchte? Erhalte ich dann anteilsmäßig Zinsen oder gar keine?


Redaktion: Ein großer Vorteil von Tagesgeld ist, dass die Bank täglich die Zinsen berechnet. Auch wenn man es als Kunde bei den meisten Anbietern erst am Tag der Zinsgutschrift sieht. Die Antwort lautet:

Sie erhalten die Zinsen anteilsmäßig.

Beispiel: Sie eröffnen ein neues Tagesgeldkonto und zahlen sofort Geld ein. Nach 20 Tagen fällt Ihnen ein, dass Sie das Geld für eine größere Anschaffung benötigen und ziehen es komplett wieder ab. Am Tag der Zinsgutschrift, in Ihrem Fall am Quartalsende, erhalten Sie die Zinsen für die 20 Tage gutgeschrieben.



Nachfrage des Lesers

Leser: Wie sieht es aus, wenn ich das Tagesgeldkonto kündige?


Redaktion: Banken sind verpflichtet zum Termin der Beendigung der Kundenbeziehung einen Rechnungsabschluss zu machen.

Dann erhalten Sie sofort Ihre Zinsen.

Zum Kündigungstermin werden Ihnen die taggenauen Zinsen gutschrieben und als verbleibendes Restguthaben auf Ihr Referenzkonto (für gewöhnlich Ihr Girokonto) überwiesen.




2. Steuerfreibetrag für Ehepaare ohne Gemeinschaftskonto möglich?


Leser: Gilt der steuerliche Freibetrag von 1602 Euro für Ehepaare auch, wenn ich bei einer Bank ein Einzelkonto in meinem Namen eröffne? Oder muss ich es als Gemeinschaftskonto laufen lassen?


Dr. Andreas Mayer: Laut BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer vom 9.10.2012, Rz. 261 können Ehegatten auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag (also einen über 1602 €) erteilen, wenn das Konto nur auf einen Ehegatten lautet.

Ja, 1602 Euro können als Freibetrag auch auf einem Einzelkonto hinterlegt werden.


Kontaktdaten im Impressum

 

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