Ein Bankschließfach dient zur sicheren Aufbewahrung von Dokumenten, Datenträgern und Wertgegenständen. Die Aufbewahrung in einer Bank senkt deutlich das Verlustrisiko durch Diebstahl oder Feuer. Wie anonym ein Schließfach heute noch ist, wird diese Seite zeigen.
sichere Aufbewahrung
Bank hat keine Kenntnis vom Inhalt
Speicherung, dass ein Schließfach vorhanden ist
Gebühren ab 25 € pro Jahr
Ein Schließfach kann nicht anonym eingerichtet werden, das bestimmt Paragraf 154 der deutschen Abgabenordnung. Dies ist aber nicht ungewöhnlich, schließlich möchte ebenfalls die Bank wissen, mit wem sie den Mietvertrag über das Bankschließfach abschließt und von welchem Konto die Gebühren eingezogen werden sollen.
Die Einrichtung eines Bankschließfachs ist einfach. Man geht zu seiner Hausbank und erkundigt sich, in welchen Größen Schließfächer frei sind. Sollte die Filiale keine Schließfächer haben oder wenn bereits alle vergeben sind, kann man fragen, ob noch Platz in einer benachbarten Filiale ist.
Nur Schließfach-Kunde bei einer Bank zu werden, ist so gut wie ausgeschlossen. Banken verstehen Schließfächer als Service für die „gute Kundschaft“. In der Praxis hat es sich gezeigt, dass man mindestens ein Girokonto oder ein Wertpapierdepot bei der Bank führen muss, damit man in den Genuss eines Schließfachs kommt.
Seit der Finanzkrise hat das Interesse an Schließfächern wieder zugenommen. So sehr, dass es in einigen Regionen zu Engpässen gekommen ist.
Nachdem der Antrag auf Anmietung eines Bankschließfachs fertig ist, erhält man zwei Schlüssel. Beide Schlüssel sind gleich. Anschließend geht es in den Tresorraum.
Grundsätzlich ist das Bankschließfach (unabhängig von der allgemeinen Sicherung der Bank) doppelt gesichert. Zuerst schließt der Bankmitarbeiter mit einem Bankschlüssel die erste Sicherung auf. Erst dann funktioniert der Schüssel des Kunden. Um ein Bankfach zu öffnen, braucht es immer zuerst den Bankschlüssel und dann den Kundenschlüssel.
Die Bank hat niemals einen Kundenschlüssel. So ist gewährleistet, dass die Bank nicht ohne den Kunden an das Fach kommt.
Spätestens zum Zeitpunkt der Öffnung des Schließfachs und vor Herausnahme der Wertkassette verlässt der Bankmitarbeiter den Tresorraum. Der Kunde ist dort alleine. Ebenfalls befinden sich im Raum der Schließfächer keine Überwachungskameras. Der Inhalt des Bankschließfachs ist bisher das letzte bestehende Bankgeheimnis!
Bankschließfächer werden relativ diskret behandelt. So werden niemals mehrere Kunden gleichzeitig in den Tresorraum gelassen und man spricht auch nicht übers Schließfach.
Dennoch gibt es eine gewisse Buchführung über das Schließfach. Einige Banken erheben Daten über jeden Besuch des Schließfachs (berechtigte Person, Datum, Uhrzeit, Dauer).
Stirbt der Inhaber eines Bankschließfachs, sind die Institute verpflichtet, die Existenz an das Finanzamt zu melden (§ 33 Abs. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Erbschafts-Durchführungsverordnung).
Im politischen Raum befindet sich derzeit der Gedanke eine Zentralstelle im Unterbau des Bundesinnenministeriums einzurichten, bei der alle Bankschließfächer zentral erfasst werden. Es gibt sogar Forderungen, dass dort eine Inhaltsangabe gespeichert wird.
Anlass eine Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze. Vermutlich wird aber die finanzielle Einnahmeseite des Staates nichts gegen solche Datensammlung haben …
Das Goldverbot für Privatpersonen in den USA von 1933 bis 1975 taucht immer wieder in Zusammenhang mit dem Erwerb von Gold und dessen Lagerung auf.
Gold ist in einem Bankschließfach solange sicher gelagert, bis der Staat die Spielregeln ändert.
Geht es Staat und Bevölkerung finanziell gut, muss man weniger Sorge vor staatlichen Eingriffen haben. Sollte die Regierung in eine extreme finanzielle Schieflage geraten, besteht die Gefahr, dass über Nacht Gesetze oder Notverordnungen erlassen werden, die Guthaben auf Bankkonten, Edelmetalle sowie den Zugang von Schließfächer sowie deren Inhalt negativ beeinflussen.
Nach dem plötzlichen Inkrafttreten des Goldverbots in den USA mussten die Inhaber der Schließfächer in Gegenwart von Beamten der Finanzbehörde das Fach öffnen. Gold (abgesehen von einer geringen Freimenge und historischen Stücken sowie Schmuck) musste zu einem Zwangsumtauschkurs abgeliefert werden.
In Deutschland und Österreich kennen historische Gesetze das Verbot mit Gold zu handeln – auch für Privatleute –. Untersagt man den Handel, hat offiziell Gold keinen praktischen Wert. Gold wird Schwarzmarktware!
Schließfachöffnungen gab es in der DDR. Dort brach der Staat in den 1950/60er-Jahren Fächer, vor allem von „nachrichtenlosen“ Bankschließfächern auf, um sich zu bereichern.
Bankschließfächer sind ein sicherer und günstiger Lagerort für Dokumente und Wertgegenstände aller Art. Schließfächer können nicht anonym eingerichtet werden. In der Praxis muss man „guter Kunde“ der Bank sein, um ein Schließfach zu bekommen.
Nach dem Tod erhält das Finanzamt Kenntnis über die Existenz des Schließfachs. Gerade im Zuge der Zuspitzung der Staatsverschuldung muss die Rechtslage bezüglich Bankschließfächer beobachtet werden.
… wird vermutlich das Schließfach auch nicht mehr sicher sein. Das heißt: Bargeld und Gold gehört dann dort nicht rein. Dennoch wäre es ein sinnvoller Aufbewahrungsort für Dokumente, Urkunden, Schmuck etc.
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