von Heike Theil
Bei öffentlichen Banken (z.B. DKB oder SKG Bank) gibt es ein eigenes Sicherungssystem, um die Einlagen der Kunden in unbegrenzter Höhe zu schützen.
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken (VÖB) wurde im Jahr 1994 freiwillig gegründet. Durch ihn werden Einlagen geschützt, die nicht bereits durch die gesetzliche Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (derzeit 50.000 Euro) abgedeckt werden. Es gibt folglich keine doppelte Absicherung.
Diese Kreditinstitute sind der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH angeschlossen:
Stand: 10.8.2010
In regelmäßigen Abständen wird der VÖB-Einlagensicherungsfonds, der der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) gemeldet ist, geprüft.
Ein Entschädigungsfall tritt dann ein, wenn diese feststellt, dass ein Institut nicht mehr in der Lage ist, Einlagen von Kunden zurückzuzahlen und dies auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr tun kann.
An dieser Stelle springt der VÖB-Einlagensicherungsfonds ein, wenn nämlich Einlagen von Bankkunden über den gesetzlichen Entschädigungsanspruch in Höhe von 50.000 Euro, nicht genug abgesichert sind.
Der VÖB-Einlagensicherungsfonds erstreckt sich auf alle Einlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen.
Insbesondere werden Guthaben auf Girokonten, Sparguthaben, Festgeld- und Tagesgeldkonten, sowie auf den Namen lautende Schuldverschreibungen und Schuldscheine gesichert.
Einlagen von Banken sowie Einlagen des Bundes und der Länder sind davon allerdings ausgenommen.
Im Jahre 1976 wurde die Einlagensicherung im Kreditwesengesetz anerkannt. Damit wurde für die Gründung freiwilliger Einlagensicherungseinrichtungen eine wichtige Voraussetzung geschaffen.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken bietet mit Gründung des Einlagensicherungssystems eine optimale Sicherheit und stärkt zudem noch das Vertrauen der Kunden öffentlicher Banken.
Wer das kostenlose Girokonto mit Visa Card (Tagesgeldverzinsung) der DKB hat, erhält ziemlich gute Zinsen auf täglich fälliges Sparguthaben. Dieses unterliegt komplett der Einlagensicherung der Öffentlichen Banken Deutschlands.
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