Sparbücher von Wohnungsbaugenossenschaften

 

Deutschlands beste Sparbücher im Vergleich

Sparbuch, Geld und Immobilie
Spareinlagen mit Immobilien als Sicherheit

Was kaum jemand weiß: Neben Banken bieten Wohnungsbaugenossenschaften ebenfalls Sparbücher an. Diese sind zum Großteil sogar besser verzinst, wie unser Vergleich zeigt!


Mündelsichere Geldanlage

In puncto Sicherheit steht das Sparbuch der Genossenschaft super da. Zum einen haftet der Immobilienbestand, zum anderen sind die Gesellschaften in der Selbshilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungs­genossenschaften nochmals „rückversichert“. Mehr dazu unterm Vergleich.


Vergleich Sparbücher

Anbieter Zinsen Zins­gutschrift Mindest­einlage Kündigungs­frist ohne Kündigung monatlich frei verfügbar Besonder­heiten Link
  letzte Änderung: 20.12.2011 (alle Angaben ohne Gewähr)
CSG Sparbuch
aus Chemnitz
2,25 % 1× pro Jahr 5 € 3 Monate 2.000 € Voraussetzung: Kauf eines Genossen­schafts­anteils (15,50 €) Weiter zur Bank
MWG MWG-Sparbuch
aus Magdeburg
2,00 % 1× pro Jahr 10 € 3 Monate 2.000 € Voraussetzung: persönliches Erscheinen in der Geschäftsstelle Magdeburg + Kauf eines Genossen­schafts­anteils (20 €) · erster Erfahrungsbericht Weiter zur Bank
Frohe Zukunft Sparbuch-Sparen
aus Halle (Saale)
2,00 % 1× pro Jahr 5 € 3 Monate 2.000 € Voraussetzung: Kauf eines Genossen­schafts­anteils (20 €) Weiter zur Bank
PWG 1956 Sparbuch
aus Potsdam
1,50 % 1× pro Jahr 0,50 € 3 Monate 2.000 € Voraussetzung: Kauf eines Genossen­schafts­anteils (200 €) zzgl. Aufnahmegebühr (50 €) · nur für Menschen aus dem Land Brandenburg Weiter zur Bank
WG Carl Zeiss aktivSparen
aus Jena
1,00 % 1× pro Jahr 10 € jederzeit verfügbar gesamter Betrag quasi wie ein Tagesgeldkonto Weiter zur Bank
GWG Sparbuch
aus Weimar
1,00 % 1× pro Jahr 1 € 3 Monate 2.000 € Voraussetzung: Kauf von 2 Genossen­schafts­anteilen (104 €) zzgl. Eintrittsgeld (30 €) Weiter zur Bank
Ulmer Heimstätte Spareinlage
aus Ulm
1,00 % 1× pro Jahr 1 € 3 Monate 2.000 € Voraussetzung: Kauf von 1 Genossen­schafts­anteil (160 €) zzgl. Bearbeitungsgebühr (25 €) · nur für Menschen aus der Region Ulm und Alb-Donau Weiter zur Bank

 

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Warum ein Sparbuch bei einer Wohnungsgenossenschaft?

Bei dieser Geldanlage bei einer Spareinrichtung eines genossenschaftlichen Wohnungsunternehmens handelt es sich um eine mündelsichere Anlage. Das nominelle Verlustrisiko geht gegen null.


Zusätzlicher Bonus

Bei den meisten Genossenschaften ist es Pflicht, einen Genossenschaftsanteil zu kaufen, um überhaupt Kunde werden zu können. Dies kann man als doppelten Vorteil sehen, denn


In den vergangenen 10 Jahren lag die Dividendenzahlung im Schnitt bei 4 % per anno.


Zusatzrendite-Tipp:

Fragen Sie bei der Wohngenossenschaft nach der Dividendenrendite der vergangenen Jahre und wie viele Genossenschaftsanteile man kaufen darf!


Hinweis für „Angehörige“

Sind Angehörige im Sinn des § 15 der Abgabenordnung (AO), dass sind Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister und deren Kinder, Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern und die oder der Verlobte – aber nicht Freund/in, Mitglieder in der Genossenschaft, entfällt die Pflicht zum Anteilskauf.



Inflationsentwicklung

Inflation im Auge behalten

Allerdings, und das liegt uns besonders am Herzen, sollte man bei Geldanlagen (Gegenteil von Sachwertanlagen wie Immobilien) stets die Entwicklung der Inflation im Auge behalten.

Doch gerade für die sichere Anlage eines Notgroschens bis 2.000 Euro ist ein genossenschaftliches Sparbuch oder Tagesgeldkonto jederzeit sinnvoll.



Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen
Einlagensicherungs­einrichtung beim Bundes­verband deutscher Wohnungs- und Immobilien­unternehmen (GdW)

Einlagensicherung der Spareinlagen bei Wohngenossenschaften

Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung haben im Jahr 1974 den Selbsthilfefonds als zum Zweck der Einlagensicherung ins Leben gerufen. Dieser wird vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) verwaltet.

Das Statut hat keine nominale Begrenzung in der Höhe der Einlagensicherung, allerdings besteht kein formaler Rechtsanspruch auf Entschädigung. Das ist übrigens beim Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken genauso.


Es gab noch nie einen Entschädigungsfall

Seit Bestehen des Selbsthilfefonds des GdW hat es noch keinen Entschädigungsfall gegeben!

Dies verwundert nicht, denn die Genossenschaften dürfen die Spareinlagen lediglich als Finanzierungsmittel für den eigenen Immobilienbestand nutzen. Für Rücklagezwecke ist außerdem eine Anlage in absolut sichere Papiere möglich.

Das Kreditwesengesetz definiert die Spareinrichtungen als Kreditinstitute. Dies hat den Hintergrund, dass sie von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) kontrolliert werden. Das mit mehr Risiko behaftete Bankgeschäft – mit Krediten und anderen Wertanlagen – ist den Wohnungsgenossenschaften aber strikt untersagt.


Der Immobilienbestand haftet für die Spareinlagen

Anlagetechnisch gesehen sind die Spareinrichtungen sogar etwas sicherer als die Breite jener der Banken. Insbesondere weil die Einlagen mit einem umfangreichen Immobilienbesitz unterlegt sind!



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Quelle: Web-Adressbuch 2014, S. 287
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Sparbücher von Wohnungsgenossenschaften sind eine mündelsichere Geldanlage. Gleichwohl unterscheiden sich die Konditionen erheblich, so dass ein jährlicher Vergleich sicher lohnt.