Was kaum jemand weiß: Neben Banken bieten Wohnungsbaugenossenschaften ebenfalls Sparbücher an. Diese sind zum Großteil sogar besser verzinst, wie unser Vergleich zeigt!
In puncto Sicherheit steht das Sparbuch der Genossenschaft super da. Zum einen haftet der Immobilienbestand, zum anderen sind die Gesellschaften in der Selbshilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften nochmals „rückversichert“. Mehr dazu unterm Vergleich.
Anbieter | Zinsen | Zinsgutschrift | Mindesteinlage | Kündigungsfrist | ohne Kündigung monatlich frei verfügbar | Besonderheiten | Link | ||
letzte Änderung: 20.12.2011 (alle Angaben ohne Gewähr) | |||||||||
Sparbuch aus Chemnitz |
2,25 % | 1× pro Jahr | 5 € | 3 Monate | 2.000 € | Voraussetzung: Kauf eines Genossenschaftsanteils (15,50 €) | |||
MWG-Sparbuch aus Magdeburg |
2,00 % | 1× pro Jahr | 10 € | 3 Monate | 2.000 € | Voraussetzung: persönliches Erscheinen in der Geschäftsstelle Magdeburg + Kauf eines Genossenschaftsanteils (20 €) · erster Erfahrungsbericht | |||
Sparbuch-Sparen aus Halle (Saale) |
2,00 % | 1× pro Jahr | 5 € | 3 Monate | 2.000 € | Voraussetzung: Kauf eines Genossenschaftsanteils (20 €) | |||
Sparbuch aus Potsdam |
1,50 % | 1× pro Jahr | 0,50 € | 3 Monate | 2.000 € | Voraussetzung: Kauf eines Genossenschaftsanteils (200 €) zzgl. Aufnahmegebühr (50 €) · nur für Menschen aus dem Land Brandenburg | |||
aktivSparen aus Jena |
1,00 % | 1× pro Jahr | 10 € | jederzeit verfügbar | gesamter Betrag | quasi wie ein Tagesgeldkonto | |||
Sparbuch aus Weimar |
1,00 % | 1× pro Jahr | 1 € | 3 Monate | 2.000 € | Voraussetzung: Kauf von 2 Genossenschaftsanteilen (104 €) zzgl. Eintrittsgeld (30 €) | |||
Spareinlage aus Ulm |
1,00 % | 1× pro Jahr | 1 € | 3 Monate | 2.000 € | Voraussetzung: Kauf von 1 Genossenschaftsanteil (160 €) zzgl. Bearbeitungsgebühr (25 €) · nur für Menschen aus der Region Ulm und Alb-Donau |
Fehlt ein guter Anbieter? Oder gab es zwischenzeitlich eine Konditionsänderung? Dann schreiben Sie mir bitte!
post(at)optimal-banking.com
Vielen Dank!
Ihre Tanja Janecke
Bei dieser Geldanlage bei einer Spareinrichtung eines genossenschaftlichen Wohnungsunternehmens handelt es sich um eine mündelsichere Anlage. Das nominelle Verlustrisiko geht gegen null.
Bei den meisten Genossenschaften ist es Pflicht, einen Genossenschaftsanteil zu kaufen, um überhaupt Kunde werden zu können. Dies kann man als doppelten Vorteil sehen, denn
In den vergangenen 10 Jahren lag die Dividendenzahlung im Schnitt bei 4 % per anno.
Zusatzrendite-Tipp:
Fragen Sie bei der Wohngenossenschaft nach der Dividendenrendite der vergangenen Jahre und wie viele Genossenschaftsanteile man kaufen darf!
Hinweis für „Angehörige“
Sind Angehörige im Sinn des § 15 der Abgabenordnung (AO), dass sind Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister und deren Kinder, Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern und die oder der Verlobte – aber nicht Freund/in, Mitglieder in der Genossenschaft, entfällt die Pflicht zum Anteilskauf.
Allerdings, und das liegt uns besonders am Herzen, sollte man bei Geldanlagen (Gegenteil von Sachwertanlagen wie Immobilien) stets die Entwicklung der Inflation im Auge behalten.
Doch gerade für die sichere Anlage eines Notgroschens bis 2.000 Euro ist ein genossenschaftliches Sparbuch oder Tagesgeldkonto jederzeit sinnvoll.
Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung haben im Jahr 1974 den Selbsthilfefonds als zum Zweck der Einlagensicherung ins Leben gerufen. Dieser wird vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) verwaltet.
Das Statut hat keine nominale Begrenzung in der Höhe der Einlagensicherung, allerdings besteht kein formaler Rechtsanspruch auf Entschädigung. Das ist übrigens beim Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken genauso.
Seit Bestehen des Selbsthilfefonds des GdW hat es noch keinen Entschädigungsfall gegeben!
Dies verwundert nicht, denn die Genossenschaften dürfen die Spareinlagen lediglich als Finanzierungsmittel für den eigenen Immobilienbestand nutzen. Für Rücklagezwecke ist außerdem eine Anlage in absolut sichere Papiere möglich.
Das Kreditwesengesetz definiert die Spareinrichtungen als Kreditinstitute. Dies hat den Hintergrund, dass sie von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) kontrolliert werden. Das mit mehr Risiko behaftete Bankgeschäft – mit Krediten und anderen Wertanlagen – ist den Wohnungsgenossenschaften aber strikt untersagt.
Anlagetechnisch gesehen sind die Spareinrichtungen sogar etwas sicherer als die Breite jener der Banken. Insbesondere weil die Einlagen mit einem umfangreichen Immobilienbesitz unterlegt sind!
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