Grundlage für die Berechnung der alternativen Inflation ist die sogenannte Quantitätsgleichung. Sie setzt verschiedene zentrale Größen einer Volkswirtschaft miteinander in Beziehung:
Die Quantitätsgleichung lautet dann:
Einfach ausgedrückt besagt sie, dass allen Verkäufen (von Waren und Dienstleistungen) in einer Volkswirtschaft Zahlungen (von Geld) in derselben Höhe gegenüberstehen.
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Unter Inflation versteht man ein Ansteigen des Preisniveaus. Das heißt, Inflation ist, wenn man für dieselben Güter in einem Jahr mehr bezahlen muss, als im Jahr zuvor. Oder anders ausgedrückt: Inflation ist, wenn man in einem Jahr für dasselbe Geld weniger Waren und Dienstleistungen als im Vorjahr bekommt. Inflation ist, wenn das Geld an Wert verliert.
Stellt man die obige Gleichung nach dem Preisniveau um und betrachtet die Veränderung dieses Wertes über die Zeit, kann man die Inflation berechnen. Beispielsweise ergibt sich die Inflation I des Jahres 2009 wie folgt:
Bei der Berechnung des Geldwertes G betrachten wir den Wertverlust von 100 € seit Anfang des Jahres 2002, also seit Einführung des Euro-Bargeldes. Genauer gesagt geben wir an, welchen Warenwert von damals man heute noch für einen 100-Euro-Schein bekommt. Für 2009 sähe die Berechnung exemplarisch so aus:
Für die Berechnung der Charts verwenden wir Daten der Deutschen Bundesbank.
Die Geldmenge M wird durch die den deutschen Anteil der gesamten Geldmenge „M3“ des Euroraumes ohne Bargeldumlauf repräsentiert (Zeitreihe TSD303).
Das Handelsvolumen hängt sehr eng mit dem realen Bruttoinlandsprodukt zusammen. Abweichungen, die sich beispielsweise durch Lagerhaltung ergeben, gleichen sich mit der Zeit wieder aus. Bei der Verwendung des Bruttoinlandsproduktes spricht man auch von der „Einkommensversion der Quantitätsgleichung“ (Zeitreihe JBB000).
Die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes kann und wird im wesentlichen als konstant angenommen. Sie kürzt sich bei der Berechnung von Inflation und Geldwert heraus.
Die Grafiken werden einmal im Quartal aktualisiert, da auch die Entwicklung des realen Bruttoinlandsproduktes durch die Bundesbank auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes vierteljährlich herausgegeben werden.
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