Für viele Menschen in unserem Land bricht wegen Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust eine Zeit an, in der man den Gürtel enger schnallen muss. Das haben auch clevere Unternehmer erkannt und unterschiedliche Konzepte dazu entwickelt, wie die mehrere hundert Euro schwere Mietkaution besser nutzbar gemacht werden kann.
Die beliebteste Form ist bisher das Sparbuch, auf dem die Mietkaution eingezahlt wird. Teils vom Mieter eingerichtet und an den Vermieter abgetreten oder als Barkaution dem Wohnungseigentümer gegeben und der hat sie dann auf ein Sparbuch eingezahlt.
• hohe Akzeptanz und Vertrauen gebenüber der Anlageform
• schnelle Verfügbarkeit im Schadensfall
• negative Rendite, da die Inflationsrate regelmäßig über der Verzinsung liegt
Im Regelfall wird die einmal hinterlegte Kaution nicht im Laufe der Zeit angepasst, so dass der Vermieter im Schadensfall auf weniger Kaufkraft in der Kaution zurückgreifen kann.
Ein verpfändetes Tagesgeldkonto stellt bei gleicher Sicherheit und besserer Verzinsung eine gute Alternative dar. Leider bieten nur sehr wenige Banken dieses Produkt an.
Eine nicht so verbreitete Möglichkeit ist die Verpfändung eines Depots. Beispielsweise kann man Standardaktien, einen internationalen Aktienfonds, Rentenfonds oder sonstiges einkaufen und dieses Wertpapierkonto für die Mietdauer abtreten lassen.
• das Geld „arbeitet“ für den Mieter
• bei Wertsteigerung hat der Vermieter mehr Kapital, über welches er im Schadensfall verfügen kann
• mögliche Kursverluste und damit Wertschmälerung
Wenn der Kautionsbetrag nicht schlecht verzinst auf dem Sparbuch oder nicht ganz ohne Risiko in einem Depot geparkt werden soll, bleibt auch noch die Variante eine Bürgschaft bei einer Bank oder Versicherung zu kaufen. Der Mieter bezahlt eine jährliche Prämie an den Anbieter und ggf. eine Gebühr für die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde. Im Schadensfall muss sich der Vermieter an die Versicherung wenden.
• der Mieter benötigt weniger Kapital, er muss schließlich nur die Prämien zahlen
nicht bei allen Vermietern beliebt, der im Schadensfall mit einer dritten Partei streiten muss
Wer in Hinblick auf das enorme Ansteigen der Geldmenge Sorge vor einer kräftig anziehende Inflation hat, der kann versuchen mit dem Vermieter eine Übereinkunft zur Hinterlegung in Gold- und Silbermünzen zu treffen. Der Mieter gibt dem Vermieter beispielsweise eine Münze „Krügerrand“ (1 Unze Gold) und zwölf Silbermünzen „Maple Leaf“. Hierüber wird ein Protokoll angefertigt.
• trotz Marktschwankungen haben sich Gold und Silber als inflationsneutral erwiesen
• Ort der Aufbewahrung
Eine Gold- oder Silberhinterlegung ist fast Neuland in der Mietwirtschaft, könnte für die kommende Zeit aber durchaus interessant sein.
Die Mietbürgschaft ist aus unserer Sicht vor allem ein Geschäft für Versicherungsunternehmen. Obwohl es für finanziell schwache Mieter eine Lösung sein kann, werden es gerade aus diesem Gesichtspunkt einige Vermieter skeptisch sehen.
Das Sparbuch ist bewährt, obwohl Mieter wissen oder zumindest erahnen, dass es ein Verlustgeschäft ist. Es ist aber einfach einzurichten und bedarf keiner Überzeugungsarbeit beim Vermieter.
Die Hinterlegung von Gold- oder Silbermünzen wirkt heute noch wie ein Exot, wir finden aber, dass es eine durchaus interessante Möglichkeit ist.
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