Alle paar Jahre begegnet uns so ein Fall: Ein Tagesgeldanbieter fordert Neukunden auf, eine Schufa-Klausel zu unterschreiben, dass man über ihn Daten in die Schufa einträgt bzw. sich von dort holt.
Ist das rechtens, was die IW Bank macht?
Jedem logisch denkenden Menschen wird das unsinnig vorkommen, denn beim Tagesgeld leiht der Kunde der Bank Geld. Der Kunde dürfte sich für die Bonität der Bank interessieren, aber nicht umgekehrt!
Der Fall „IW Bank“ ist besonders dreist
Der folgende Fall wurde uns von einem unserer Newsletter-Abonnenten zugespielt. Er wurde stutzig, als die IW Bank auf Seite 1 des Antrags fürs Tagesgeldkonto von ihm eine „Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA“ verlangte.
Muss man das unterschreiben?
Hintergrund Schufa
Die Schufa wurde als Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung gegründet und ist heute als Marktführer in der Branche der Wirtschaftsauskunfteien tätig. Über fast jeden Bundesbürger sind dort Daten zu Kreditverträgen, Kreditkarten, Girokonten, Leasing- und Telefonverträgen etc. gespeichert.
Daten gelangen ausschließlich über zwei Kanäle in die Schufa-Datenbank:
- öffentliche Register (beispielsweise der Vermerk, dass ein Privatkonkurs-Verfahren beantragt wurde)
- die rund 7.000 Vertragspartner der Schufa (das sind vor allem Banken, Telekommunikationsunternehmen, Handelsunternehmen, aber auch Inkassounternehmen)
Es stellen sich zwei wichtige Fragen!
- Werden Tagesgeldkonten bei der Schufa vermerkt?
- Ist die IW Bank überhaupt Vertragspartner der Schufa?
Zu 1.
Nein, Tagesgeldkonten werden bei der Schufa nicht eingetragen. Es entspricht nicht dem Zweck der Schufa. Vermögenswerte interessieren die Schufa aufgrund ihrer Aufgabenstellung nicht.
Zu 2.
Die IW Bank könnte auch keine anderen Informationen über den Tagesgeldkunden in die Schufa eintragen oder abrufen, weil sie überhaupt nicht Vertragspartner der Schufa ist!
IW Bank ist überhaupt kein Vertragspartner der Schufa!
Kann man die Schufa-Klausel einfach streichen?
Diese Frage stellten wir der IW Bank. Die Antwort: Nein, wer die Schufa-Klausel streicht, dem wird kein Tagesgeldkonto bei der Bank eröffnet!
In mehreren Telefongesprächen konfrontierten wir die deutschsprachigen Mitarbeiter im italienischen Milano mit den Fakten:
- Tagesgeldkonten werden bei der Schufa nicht geführt
- IW Bank ist kein Vertragspartner der Schufa und kann somit weder Informationen in die Schufa eintragen noch aus der Schufa-Datenbank abrufen
Wir baten mehrfach, mit Verantwortlichen (Abteilungsleiter, Rechts- oder Presseabteilung) über diese Angelegenheit sprechen zu dürfen. Aber dies wurde uns verwehrt. Dafür hatte man immer neue Geschichten auf Lager, warum es doch richtig sei, dass der Kunde die Schufa-Klausel unterschreiben muss. Einmal verlangten es die „Deutschen Behörden“, ein anderes Mal war es nur vorsorglich, weil die IW Bank vielleicht in der Zukunft Transaktionskonten anbieten könnte und vielleicht möchte diese der Kunde dann auch nutzen.
Fall IW Bank/Schufa – unser Fazit
Auch wenn die IW Bank tatsächlich weder rechtlich noch technisch in der Lage ist, mit der Schufa Daten auszutauschen, raten wir unseren Lesern ab, diese Klausel zu akzeptierten. In der Folge heißt das, dass man dort kein Tagesgeldkonto bekommt.
unseriöse Praktiken, unseriöses Verhalten
In Anbetracht der Tatsache, dass die IW Bank ein – auch für uns seltenes – unseriöses Verhalten an den Tag legt, ist es vielleicht ganz gut, dort nicht Kunde zu sein.
Die IW Bank führen wir nicht in unserer Tagesgeld-Hitliste.
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Bildmaterial: IW Bank · Schufa
Ein Grund mehr, den Stand der IW-Bank am kommenden Samstag, 24.11.2012, beim Frankfurter Börsentag, mit unangenehmen Fragen zu konkrontieren.
… wenn es zur Verbesserung beiträgt 🙂
Über Feedback würden wir uns freuen, vielen Dank!