Redaktion oder Werbung?
Es gibt im Geltungsbereich des Telemediengesetzes das Trennungsgebot. Es besagt, dass Werbung von redaktionellen Inhalten eindeutig zu trennen ist.
Da bereits eine Meinungsäußerung in einem Artikel oder in einem Kommentar als Werbung angesehen werden kann – oder je nach eigenem Standpunkt und Auslegung eben nicht –, haben wir uns für die bessere Lesbarkeit durch unsere Leser entschieden, die gesamte Website rechtlich als Dauerwerbeseite zu kennzeichnen.
Was bedeutet das für Sie?
Alles ist (rechtlich gesehen) Werbung.
Sie befinden sich auf einem kommerziellen Angebot. Sie dürfen davon ausgehen, dass es ohne Werbeeinnahmen diese Website nicht geben würde.
Vorteil für Sie:
Sie können diese Website ohne Bezahlung vollkommen kostenlos nutzen.